Mehr über den Frankenkarpfen

Neue Vermarktungsmöglichkeiten durch die Einführung der Herkunftsangabe Frankenkarpfen g.g.A.    

Dr. Martin Oberle,  Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei

 Zur Verbesserung der Vermarktung von Karpfen sind in Bayern seit einiger Zeit drei Bezeichnungen als geschützte geographische Angaben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 anerkannt. Nach der Eintragung des „Oberpfälzer Karpfen g.g.A.“ im Jahr 2002 folgte die Eintragung des „Aischgründer Karpfens g.g.A.“ sowie des Frankenkarpfens g.g.A“ im Jahr 2012.

Da bezüglich der Einführung des Frankenkarpfens noch wenig bekannt ist und im Augenblick auch Bedarf an Frankenkarpfen besteht, soll dieser Artikel beitragen, interessierte Personen zu informieren.

Durch die Eintragung sind die Begriffe „Fränkischer Karpfen / Frankenkarpfen / Franken-Karpfen / Karpfen aus Franken g.g.A.“ (im Folgenden „Frankenkarpfen“) geschützt. Damit dürfen Karpfenerzeugnisse nur dann unter der Bezeichnung „Frankenkarpfen“ oder mit einem sonstigen Bezug auf das geografische Gebiet von Unter-, Mittel- oder Oberfranken vermarktet werden, wenn sie die in der Spezifikation festgelegten Kriterien erfüllen und dies von einer staatlich zugelassenen Kontrollstelle kontrolliert wird.

Als Karpfenzeugnisse sind in diesem Zusammenhang Spiegelkarpfen (Cyprinus carpio) anzusehen, die als ganze Speisekarpfen entweder lebend oder geschlachtet vermarktet werden.

Verschiedene Vorteile sind mit der Einführung dieser Herkunftsangabe verbunden:

Der Verbraucher bekommt die Sicherheit, dass der angebotene Karpfen aus der Region stammt. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass die Qualität definiert ist mit praktisch maximal 10 % Fettgehalt. Dies ist von großer Bedeutung, da der Fettgehalt bei naturnaher Aufzucht bei Getreidefütterung zwischen 1 % und 30 % im Filet variieren kann. Testessen haben belegt, dass bis 10 % die Qualität vom Verbraucher als hervorragend beurteilt wird, während Karpfen mit höheren Fettgehalten abgelehnt werden (Aas und Oberle, 2008).

Exkurs zur Einführung der Herkunftsangabe Aischgründer Karpfen

Die Einführung einer Herkunftsangabe bedarf eines gewissen Aufwandes. Die Herkunftsangabe muss bei den Erzeugern und beim Verbraucher bekannt gemacht werden. Hierzu wurde beim Aischgründer Karpfen g.g.A. ein mit EFF-Mitteln gefördertes Projekt durchgeführt. In diesem wurden ein Logo, ein Internetauftritt und eine App entwickelt sowie verschiedene Werbemittel hergestellt. Da ein wichtiger Absatzweg in Franken die Gastronomie ist, wurde der Begriff “Aischgründer Karpfenküche“ geschaffen. Die Gaststätten, die sich als „Aischgründer Karpfenküche“ auszeichnen lassen, versprechen - soweit verfügbar - ausschließlich Aischgründer Karpfen anzubieten. Dies wird mit einem Emailleschild nach außen sichtbar gemacht. Zudem werden diese Gaststätten auch im Internet oder in einem Verzeichnis des Landkreises Erlangen- Höchstadt kenntlich gemacht. Die Einführung des Aischgründer Karpfens zeigte daher bislang eine gute Entwicklung. Mittlerweile sind etwa 40 der etwa 200 Fischküchen im Aischgrund als „Aischgründer Karpfenküche“ ausgezeichnet. Ebenso wurden bereits drei Gaststätten außerhalb der Region als „Aischgründer Karpfenküche“ angemeldet. Hierzu zählen auch zwei renommierte Lokale in der Münchener Innenstadt („Der Pschorr“ und der „Augustiner Klosterwirt“). Über 130 Teichwirte melden bisher jährlich die Teiche an, in welchen Aischgründer Karpfen erzeugt werden. Die erzeugte Menge betrug im Jahr 2016 etwa 100 t. Ziel ist bei den gesamten Bemühungen, dass die beteiligten Teichwirte einen besseren Preis erzielen. Dies ist in der Regel auch eingetroffen. Für „Aischgründer Karpfen“ werden normalerweise etwa 20-30% höhere Preise erzielt als bei der Abgabe in herkömmlicher Form.

Beim Frankenkarpfen verlief verschiedenes parallel zum Aischgründer Karpfen. Die Spezifikationen (Beschreibung der Erzeugungsauflagen und der Qualität) sind weitgehend deckungsgleich zum Aischgründer Karpfen. Der wesentliche Unterschied ist das Erzeugungsgebiet und die Körperform. Der Aischgründer muss besonders hochrückig sein. Sein Höhen zu Längenverhältnis muss i.d.R. 1 zu 2 bis 1 zu 2,5 betragen. Der Aischgründer Karpfen ist auf den Aischgrund beschränkt während das Gebiet des Frankenkarpfens alle fränkischen Regierungsbezirke umfasst. Der Antrag wurde damals vom Mittelfränkischen Fischereiverband unter der Präsidentschaft von Dr. Christoph Maier gemeinsam mit den drei fränkischen Bezirkstagspräsidenten beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eingereicht. Bezüglich der Umsetzung des Frankenkarpfens wollte man zu Beginn der Eintragungen noch auf die Erfahrungen warten, die bei der Einführung des „Aischgründer Karpfens“ gemacht werden. Mittlerweile hat sich jedoch ein starkes Interesse an der Herkunftsangabe „Frankenkarpfen“ gebildet. Ursache war die Herstellung und Vermarktung von „Karpfennuggets“ im Jahr 2016 über das Handelsunternehmen Norma. Voraussetzung für den Aufbau dieser Vermarktungsschiene war die Nutzung einer eingetragenen Herkunftsangabe. Dabei war es der Gedanke des Marketingexperten Maik van Toorn, Innovative Thinking aus der Schweiz, in diesem Fall besser die Herkunftsangabe Frankenkarpfen nutzen zu wollen, da der Begriff und die Bekanntheit Frankens sich besser für eine überregionale Vermarktung eignet als dies bei „Aischgründer Karpfen“ der Fall wäre. Daher mussten schnell Strukturen geschaffen werden. Folgende Situation ist im Augenblick gegeben:

Wichtigste Inhalte der Spezifikation:

Erzeugung:

  • Erzeugung in Franken ( mindestens in der Produktionsperiode vom K2 auf K3)
  • Besatzdichte soll 800 K2/ha nicht übersteigen
  • Ernährung überwiegend Naturnahrung
  • Beifütterung mit Getreide oder Leguminosen (ausgenommen Mais)

Qualität:

  • Lebendgewicht K3: 1000-1700g; K4: - 2500g
  • Spiegelkarpfen
  • weißes, festes, wohlschmeckendes Fleisch
  • Geschmack charakteristisch und typisch
  • niedriger Fettgehalt von praktisch max. 10 %

Derzeit werden Teichwirte gesucht, die sich beim Frankenkarpfen beteiligen. Im letzten Jahr wurden allein ca. 50 t Karpfen als Filet verarbeitet und über Supermärkte (Norma) und direkt an Gaststätten vermarktet. Es wird von einer weiter steigenden Nachfrage ausgegangen. Ebenso zeigen verschiedene Gaststätten Interesse am Angebot des Franken-Karpfens g.g.A..

Vorgehensweise bei Interesse:

Der Satzfischerzeugerring Franken e.V. übernimmt im Einvernehmen mit dem Antragsteller Fischereiverband Mittelfranken e.V. die Funktion des sogenannten „Bündelers“ und somit die Abwicklung.

Ansprechpartner ist hier Frau Gisela Dahms, Tel. 09193/5012085; Fax: 09193/5034127; mail: frankenkarpfen@gmx.de; Brunnenweg 14; 91315 Höchstadt/Aisch; Geschäftszeiten: Montag – Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Dort wird ein entsprechendes Register geführt und die notwendigen Kontrollen organisiert. Bei Fragen berät Frau Dahms interessierte Teichwirte, Händler und Gastronomen. Die Umsetzung der Herstellerkontrollen beim „Frankenkarpfen g.g.A.“ erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Kontrollverfahrens. Für die Kontrollen ist das akkreditierte Kontrollunternehmen ABCERT beauftragt. Das beim Satzfischerzeugerring Franken geführte Register enthält festgelegte, kontrollrelevante Daten und wird jährlich durch die beauftragte Kontrollstelle auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft (Bündelerkontrolle). Die Bündelerkontrolle ist gleichzeitig Grundlage für eine Stichprobenauswahl von Vor-Ort-Kontrollen. Im Rahmen dieser Vor-Ort-Kontrollen wird die Einhaltung der Spezifikation bei den ausgewählten Herstellern stichprobenartig kontrolliert.

Die Auswahl der Betriebe aus dem Register erfolgt durch die beauftragte Kontrollstelle und umfasst z.Zt. pro Jahr 15-20 % der gesamten erzeugten Menge und 3-5 % der Betriebe. 

Die Teichwirte, die Frankenkarpfen erzeugen wollen, müssen bei Frau Dahms ihren Betrieb anmelden (Registrierung) und jährlich dort mitteilen, in welchen Teichen sie Frankenkarpfen erzeugen wollen. Dabei reichen der Teichname, die Größe in ha (inkl. Dammfläche), das Besatzdatum und die Anzahl der besetzten Karpfen aus. Die Meldung muss jährlich bis Mitte Mai eingehen. Teichwirte, die Aischgründer Karpfen erzeugen, erfüllen automatisch alle Kriterien des Frankenkarpfens und können sich parallel auch beim Frankenkarpfen eintragen lassen. Beide Register werden bei Frau Dahms geführt. Jeder Teichwirt erhält von dort auch eine entsprechende Bescheinigung. Für den Teichwirt sind die Auflagen in jedem Fall machbar. Es dürfen nicht mehr als 800 Spiegelkarpfen (K2) eingesetzt werden. Die Fütterung darf nur mit Getreide (außer Mais) und Leguminosen erfolgen. Ebenso erlaubt wäre ein Mischfutter, welches nach den Vorgaben des Kulturlandschaftsprogrammes hergestellt wird. Der Teichwirt dokumentiert den Fischbesatz, die Abfischung sowie den Fischverkauf. Ebenso wird er Messungen zur Qualität des Teichwassers und eine stichprobenartige Messung des Fettgehaltes der Karpfen dokumentieren. Hierzu stehen mittlerweile in Franken insgesamt bald acht Geräte des Distell-Fishfatmeters zur Verfügung. Die Fettmessungen können am Institut für Fischerei in Höchstadt erfolgen und werden als Service in Mittelfranken auch vom Fischerzeugerring Mittelfranken e.V. (Obere Leitenstr. 10, 90556 Cadolzburg Tel.: 09103/5722) angeboten. Auch bei der Teichgenossenschaft Aischgrund stehen verschiedene Geräte zur Verfügung.

Durch die Einführung der Herkunftsangaben eröffnen sich neue Vermarktungswege und auch neue Chancen. Schritt für Schritt scheinen sich dadurch auch höhere Preise bei der Vermarktung erzielen zu lassen. Dies ist bei den Erzeugern ein lang gehegter Wunsch und ist auch überfällig, um die Teichwirtschaft überleben zu lassen.

 

Frankenkarpfen