Frankenkarpfen

Fast 10 Jahre hat es gedauert, seit 2012 ist es nun amtlich: Neben dem Aischgründer Karpfen ist auch der Frankenkarpfen europaweit geschützt.

Es heißt jetzt "Frankenkarpfen g.g.A."  (geographisch geschütze Angabe). Da es immer wieder vorkommt, dass andere Herkünfte als Fränkischer Karpfen angeboten werden, entsteht ein wirtschaftlicher Schaden. Dieser Missbrauch kann jetzt besser verfolgt und abgestraft werden.

Nur wer sich verpflichtet, die vorgegebenen Auflagen einzuhalten, darf "Frankenkarpfen g.g.A." verkaufen und nur wer bei solchen Erzeugern einkauft, darf seine Karpfen als "Frankenkarpfen" anbieten. 
Damit garantieren die Erzeuger eine gleichbleibend hohe Qualität.